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   VG Köln, 11.01.2010 - 21 L 1304/09   

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https://dejure.org/2010,40798
VG Köln, 11.01.2010 - 21 L 1304/09 (https://dejure.org/2010,40798)
VG Köln, Entscheidung vom 11.01.2010 - 21 L 1304/09 (https://dejure.org/2010,40798)
VG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2010 - 21 L 1304/09 (https://dejure.org/2010,40798)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus VG Köln, 11.01.2010 - 21 L 1304/09
    Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht der Umstand, dass zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen durch die Anordnungsentscheidungen der Bundesnetzagentur vom 03. März 2009 (BK 3e-08/149) und vom 15. Juni 2009 (BK 3c-09-032/E06.04.09) ein privatrechtlicher Vertrag zur Entstehung gebracht worden ist, vgl. zu dieser Rechtswirkung einer Zusammenschaltungsanordnung: BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 -, a.a.O., und Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 11.03 -, Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 1 (jeweils zum TKG 1996).

    so: BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 11.03 -, a.a.O., bzw. "oktroyierten".

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VG Köln, 11.01.2010 - 21 L 1304/09
    Denn den einschlägigen Regelungen der hier anzuwendenden Neufassung des Telekommunikationsgesetzes - TKG - vom 22. Juni 2004 lässt sich - wie bereits dem Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996, vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 -, Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 - nichts Tragfähiges dafür entnehmen, dass eine Entgeltanordnung eine Rückwirkung nicht entfaltet, und die in § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG vorgesehene Einschränkung der Rückwirkung gilt nicht für nach § 25 Abs. 1 und 5 TKG angeordnete Entgelte, die Gegenstand des angegriffenen Beschlusses sind.

    Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht der Umstand, dass zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen durch die Anordnungsentscheidungen der Bundesnetzagentur vom 03. März 2009 (BK 3e-08/149) und vom 15. Juni 2009 (BK 3c-09-032/E06.04.09) ein privatrechtlicher Vertrag zur Entstehung gebracht worden ist, vgl. zu dieser Rechtswirkung einer Zusammenschaltungsanordnung: BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 -, a.a.O., und Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 11.03 -, Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 1 (jeweils zum TKG 1996).

  • VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 4150/09

    Erforderlichkeit des Vorliegens der nach dem TKG erforderlichen Voraussetzungen

    Auszug aus VG Köln, 11.01.2010 - 21 L 1304/09
    Der am 26. August 2009 gestellte Antrag, nach § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung i.V.m. § 35 Abs. 5 Satz 2 Telekommunikationsgesetz im Verhältnis zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen die vorläufige Zahlung folgender Entgelte bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren 21 K 4150/09 rückwirkend ab dem 03. März 2009 anzuordnen:.

    Denn sie hat keine tatsächlichen Umstände dargelegt, aus denen sich die Notwendigkeit ergibt, dass das Gericht zur Abwendung wesentlicher Nachteile mit Wirkung ab dem 03. März 2009 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage 21 K 4150/09 Entgelte ohne eine Preisobergrenze für die von der Antragstellerin erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen nach Ziffern 1.1.2 und 1.4.2 des Tenors des angegriffenen Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 15. Juni 2009 anordnet.

  • VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 4150/09

    Erforderlichkeit des Vorliegens der nach dem TKG erforderlichen Voraussetzungen

    Ferner ist der Antrag der Klägerin, im Wege einer einstweiligen Anordnung für die Leistung nach Ziffer 1.1.2 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 15. Juni 2009 ein Entgelt gemäß Preisliste "Montage nach Aufwand" ohne Beachtung einer Preisobergrenze anzuordnen, durch Beschluss vom 11. Januar 2010 - 21 L 1304/09 - abgelehnt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 21 L 941/09 und 21 L 1304/09 und auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Bundesnetzagentur Bezug genommen.

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

    Dies ergibt sich aus dem durch § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG hergestellten systematischen Regelungszusammenhang zu den Sätzen 1 und 2 der Vorschrift und dem Wortlaut des § 35 Abs. 5 Satz 1 TKG ("eines vertraglich bereits vereinbarten Entgelts"), vgl. VG Köln, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 21 L 1304/09 -.
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